Frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen zu vermeiden und Ansprüche zu verlieren.

Beratung rund um das Erbrecht

Die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation erfordert eine umsichtige Planung. Diese beginnt nicht erst bei der Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages, sondern bereits mit der Verfassung einer Vorsorgevollmacht.

Bei der Gestaltung der Erbfolge sind wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte ebenso zu berücksichtigen wie die persönlichen Umstände. Die Regelung der Nachfolge zählt jedoch leider zu den Themen, die häufig immer noch als Tabu gelten.

Fachkundiger Rat wird daher in vielen Fällen nicht (rechtzeitig) eingeholt. Nicht selten führt jedoch eine ausgebliebene rechtliche Gestaltungen der Nachfolge in eine wirtschaftliche oder gar familiäre Katastrophe. Die gesetzliche Erbfolge kann zu einer Zerschlagung des Familienunternehmens führen oder zu unüberwindbaren Konflikten zwischen den Familienangehörigen.

Wenn der Verstorbene mehrere Erben hinterlassen hat, so kommt es zu einer Erbengemeinschaft. Der Gesetzgeber hat formuliert, dass die Erbengemeinschaft "auf Auseinandersetzung" angelegt ist.Leider führt dies oft zu genau diesen.

Jedem der Erben steht ein entsprechender Anteil an der Erbmassen zu. Die Erben können nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen bis die Erbengemeinschaft aufgelöst wird. Die Auflösung der Erbengemeinschaft kann jederzeit von jedem Erben verlangt werden, es sei denn, durch Testament ist etwas anderes bestimmt.  Sie erfolgt allerdings nur mit der Zustimmung aller Erben.

Da ich die Auseinandersetzungen vor Gericht im Bereich Erbrecht für unerfreulich und vermeidbar halte, berate ich in diesem Bereich ausschließlich aussergerichtlich. 

Im Rahmen von erbrechtlichen Fragen bietet es sich besonders an,  die Möglichkeit der Mediation in Anspruch zu nehmen. So kann unter Umständen eine zeit- und kostenintensive Auseinandersetzung vermieden werden.