Ihre persönliche Lebenssituation und Ihre individuellen Vorstellungen müssen im Ehevertrag aufgenommen werden.

Vertragsgestaltung

Der Abschluss eines Ehevertrages bietet den Vorteil, dass es bei Scheitern der Ehe nicht zu langwierigen Auseinandersetzungen kommt aber auch den, dass den persönlich und wirtschaftlich individuellen Verhältnissen Rechnung getragen werden kann. Ebenfalls im Ehevertrag geregelt werden können erbrechtliche Folgen.

Sinnvoll ist der Abschluss eines Ehevertrages insbesondere wenn

  • einer der Ehegatten Unternehmer ist
  • beide Ehegatten berufstätig sind und keine Kinder möchten
  • ein Ehegatte sehr vermögend ist
  • beide Ehegatten ein sehr unterschiedliches Einkommen haben

Geregelt werden können mit Ehevertrag

  • die Modifizierung oder Änderung des gesetzlichen Güterstandes
  • mögliche Unterhaltsansprüche
  • der Versorgungsausgleich (Altersvorsorge)
  • gewünschte erbrechtliche Regelungen

Ich berate Sie gerne darüber, welche gesetzlichen Regelungen aktuell gelten, wie diese entsprechend Ihren Wünschen vertraglich umgesetzt werden können. Danach wird der von mir entworfene Vertrag mit Ihnen besprochen und ggfs. geändert. Möchten Sie im Rahmen einer Trennung die Folgen der Scheidung regeln, so  kann eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen werden. Vor Abschluss einer solchen Vereinbarung sollten Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt beraten lassen – den der Abschluss ist bindend und kann nur sehr selten überhaupt geändert werden.