Scheidung mit einem Anwalt

Grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass ein Anwalt den Scheidungsantrag stellt und dann das Scheidungsverfahren auch nur mit diesem einen Anwalt durchgeführt wird.

Wichtig ist aber zu wissen, dass der Anwalt in diesem Verfahren grundsätzlich immer nur eine Partei vertreten kann, da er aus berufsrechtlichen Gründen dazu verpflichtet ist, ausschließlich die Interessen seines Mandanten zu vertreten.

Bereits bei einer gemeinsamen Erstberatung kann es schwierig werden. Stellt sich nämlich heraus, dass einzelne Punkte der Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt, Zugewinn) noch nicht geklärt sind, müssen gegebenenfalls zwei neue Anwälte beauftragt werden. Oder aber es wird vor Beginn der Beratung eine Entscheidung getroffen, wer von den Eheleuten den Anwalt beauftragt. Dann allerdings ist der andere Ehepartner möglicherweise nicht gut beraten, da der Anwalt seine Interessen nicht vertreten kann.

Es ist also sinnvoll vorher darüber zu sprechen, welche Punkte unklar sind und ob ein "gemeinsamer Anwalt" eingeschaltet werden kann.